Freikirchen in Österreich
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Kinder- und Jugendschutz
Standard-Ordnung der FKÖ zum Kinder- und Jugendschutz, Version 1.2 (Schulungen und Termine)

Standard-Ordnung der „Freikirchen in Österreich“ zum Kinder- und Jugendschutz

Version 1.2

Beschlossen durch den Rat der FKÖ am 14. Februar 2024

Übergeordnete, ebenfalls gültige Dokumente:
- Verfassung der „Freikirchen in Österreich“
- Kinderschutz Rahmenordnung der „Freikirchen in Österreich“
- Datenschutzordnung der „Freikirchen in Österreich“

 

Kinder- und Jugendschutz Schulungen (Termine und Ort sind am Ende des Dokuments angeführt)

 

Download des Dokuments FKÖ Kinderschutz Standard Ordnung 

Download des Dokuments FKÖ Kinderschutz Rahmen Ordnung

Vorwort

Es gibt in den letzten Jahren in Österreich eine immer größere Sensibilisierung für das Thema Kindeswohlgefährdung. Vereine, Schulen, Kirchen und andere Organisationen müssen sich endlich mit zeitgemäßem Gewaltschutz (internationaler Terminus: Safeguarding) auseinandersetzen und konkrete strukturelle Schritte setzen, um Kinder und Jugendliche proaktiv zu schützen. Und diese Entwicklung ist zu begrüßen. Je eher das Bewusstsein dafür da ist, wie Gewalt an Kindern und Jugendlichen aussieht, desto eher können wir verhindern, dass Kinder und Jugendliche in unserem Wirkungsbereich zu Opfern werden.
Hier sind Kirchen und Gemeinden gefragt. Leider wissen wir, dass Missbrauch und Gewalt an Kindern und Jugendlichen nicht zuletzt im Rahmen kirchlicher Arbeit geschehen. Wir bleiben hier nicht verschont. Täter bzw. Täterinnen und Menschen, die mitten unter uns Opfer von Gewalt werden, finden sich in jeder unserer Ortsgemeinden. Diese Tatsache muss uns als Gemeinden Gottes bewusst sein, denn sie stellt uns infrage: Wie gehen wir mit unserer Vergangenheit um? Wie predigen wir über Themen wie Vergebung, Gewalt und Wahrheit? Wie schaffen wir es, dass Menschen, die Opfer von Gewalt geworden sind, bei uns Geborgenheit und Schutz finden? Wie beugen wir vor, sodass wir im Fall des Falles die Augen nicht verschließen, sondern bewusst hinschauen, um die von Missbrauch und Gewalt Betroffenen unbedingt zu schützen? Es gibt zudem auch gemeindespezifische Themen, mit denen wir uns auseinandersetzen müssen: Denn die Auswirkungen von Missbrauch sind heftig und können ein Leben lang das Gottesbild eines Kindes oder Jugendlichen zerstören.
Gleichzeitig haben Gemeinden durch ihre gesellschaftliche Rolle Einblick in viele Lebenssituationen (u.a. haben etliche Gemeinden Kontakt mit Familien oder mit Kindern und Jugendlichen in Krisensituationen, z.B. unter Asylsuchenden). Das heißt, dass Gemeinden nicht nur wissen müssen, wie sie im Rahmen ihres eigenen Programms (z.B. Kindergottesdienst, Jungschar, Jugendgruppe, Freizeiten) Kinder schützen, sondern was zu tun ist, wenn sie im Rahmen dieser Angebote Kindeswohlgefährdung wahrnehmen (z.B. Gewalt in der Familie).
Unser Ausgangspunkt für dieses Thema sind die Worte Jesu. Er hat gesagt: „Lasst die Kinder zu mir kommen; hindert sie nicht daran!“ (Mk 10,14). In Mt 18 ist das Kind sogar ein Vorbild für die Nachfolge Jesu: „Und er rief ein Kind zu sich und stellte es mitten unter sie und sprach: Wahrlich, ich sage euch: Wenn ihr nicht umkehrt und werdet wie die Kinder, so werdet ihr nicht ins Himmelreich kommen.“ (Mt 18,2-3). Wir sind als die Gemeinde Gottes aufgefordert, Kinder und Jugendliche wertzuschätzen und von ihnen zu lernen. Kinder und Jugendliche gehören ins Zentrum des Gemeindelebens. Jesus hat jedoch auch harte Worte für alle, die Kinder missbrauchen und verletzen: „Wer aber eines dieser Kleinen, die an mich glauben, zum Bösen verführt, für den wäre es besser, dass ein Mühlstein um seinen Hals gehängt und er ersäuft würde im Meer, wo es am tiefsten ist.“ (Mt 18,6). Deshalb ist es uns wichtig, dass wir unsere Verantwortung hier ernst nehmen.

Aber wie geht das in der Praxis? 

Hier sind die Gemeinden ebenso wie die Bünde und die selbständigen Einrichtungen oft überfordert. Dieses Dokument dient daher als ein Werkzeug für sie. Wir haben uns bemüht, mit dieser Richtlinie vor allem die Realitäten und Gegebenheiten einer Ortsgemeinde zu berücksichtigen. Somit kann jede Gemeinde die Vorgaben in dieser Richtlinie mit einfachen Mitteln umsetzen und auch für selbständige Einrichtungen und Bünde sind sie einfach anwendbar.
Vielleicht hilft der Vergleich mit einem IKEA-Schrank: Wir haben die Vorarbeit für die Gemeinden und kirchlichen Einrichtungen geleistet. Jetzt braucht es nur noch ein bisschen eigenen Aufwand, um diese Vorgabe im jeweiligen Kontext zusammenzuschrauben. Und genau wie ein IKEA-Schrank macht eine Kinderschutzordnung nur dann Sinn, wenn sie in der Gemeinde oder kirchlichen Einrichtung bekannt ist und die Ausrichtung der Richtlinie im täglichen Leben der Gemeinde oder Einrichtung ihren Niederschlag findet. In den Schubladen des Schranks finden sich Anleitungen für die Einstellung von Mitarbeitenden, und es finden sich aktuelle Definitionen von Gewalt. Auf den Regalen gibt es Vorgehensweisen für Krisensituationen. Und über den IKEA-Standard hinaus kommt diese Richtlinie mit einem Wartungspaket: Regelmäßige Schulungen und ggf. Aktualisierungen der Richtlinie anhand der neuesten Standards.


Pastor David Bunce, MA,
Leiter des Kinder- und Jugendwerks im Hilfsverein der Baptisten Österreichs

 

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Termine und Veranstaltungsorte von Kinder- und Jugendschutzschulungen

KJW (Kinder- und Jugendwerk der Baptisten):

4. November 2023 (Ostösterreich: Wien Krummgasse 6, 9h – 13h)

18. November 2023 (Novum Innsbruck Ost, Josef-Wilberger-Straße 9, 6020 Innsbruck, 9h – 13h)

24. Februar 2024 (Ostösterreich: Wien Krummgasse 6, 9h – 13h)

ENGLISH: 24. Februar 2024 (Ostösterreich: Wien Krummgasse 6, 14h – 18h)

6. April 2024 (Ostösterreich: Wien Krummgasse 6, 9h – 13h)

4. Mai 2024 (Ostösterreich: Wien Krummgasse 6, 9h – 13h)

22. Juni 2024 (Ostösterreich: Wien Krummgasse 6, 9h – 13h)

Anmeldung über KJW Website https://kjw-baptisten.at/kinderschutz-schulungen/

{Gerne macht das KJW bei Bedarf Schulungen in anderen Bundesländern.}