Freikirchen
Ursprünglich bezeichnete dieser Begriff eine Kirche, die im Gegensatz zu der jeweils dominierenden Staatskirche, vom Staat unabhängig war. Durch den gesellschaftlichen Wandel, der zu einer weitgehenden Trennung von Kirche und Staat geführt hat, hat sich auch die Bedeutung des Begriffs Freikirche geändert.
Heute wird der Begriff zumeist im Gegensatz zu den Volkskirchen gesehen.
Als Volkskirchen werden Kirchen bezeichnet, zu denen größere Teile eines Volkes gehören; aber auch Kirchen, in denen mehr oder weniger automatisch alle Kinder von Mitgliedern ebenfalls bereits als Kleinkinder getauft und dann als Mitglieder gezählt werden. Theoretisch gibt es auch bei den Volkskirchen das Erfordernis einer persönlichen Glaubensentscheidung in der Form der Konfirmation oder Firmung; in der Praxis verkommt die Firmung oder Konfirmation oft zu einem Initiationsritual, das den Übergang zum Erwachsenen auch in der sekularen Kultur markiert und ist zunehmend ihrer religiösen Bedeutung entleert. Reformbestrebungen in den Volkskirchen führen vermehrt dazu, daß Eltern ihre Kinder nicht als Kleinkinder taufen lassen, sondern ihnen diese Entscheidung überlassen, sowie dazu, daß nicht automatisch jedes Mitglied bei Erreichen eines gewissen Alters gefirmt/konfirmiert wird; solche Bestrebungen stoßen jedoch häufig auf Widerstand sowohl bei den Menschen als auch bei kirchlichen Amtsträgern.
Im Gegensatz dazu erfordert die Mitgliedschaft in einer Freikirche eine bewußte Entscheidung eines mündigen Menschen, die zumeist durch die Taufe zum Ausdruck kommt; Freikirchen, die Kleinkinder taufen, betrachten diese getauften Kinder jedoch nicht als Mitglieder — erst durch die Konfirmation wird man zum Mitglied.
Neben der Freiwilligkeit der Mitgliedschaft ist ein weiteres Merkmal die Freiwilligkeit der finanziellen Unterstützung; die Idee einer Kirchensteuer ist den Freikirchen fremd. Obwohl die meisten (evanglikalen) Freikirchen das biblische Prinzip des Zehent (ein Zehntel des Einkommens für Gott) bejahen, wird dies jedoch zumeist als eine Angelegenheit zwischen dem einzelnen Gläubigen und Gott gesehen.
Daraus wird klar, dass Freikirchen nicht unbedingt evangelikal sein müssen, weil der Begriff ausser der unabhängigkeit vom Staat und der Freiwilligkeit des Eintritts nichts über die theologischen Positionen einer Kirche aussagt.

